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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 17/24 (BFH) |
§§: | GrEStG § 3 Nr. 6, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer-Befreiung, Verschulden, Fristversäumnis, Nachträgliches Bekanntwerden |
Rechtsfrage: | Begründet die unterlassene Einlegung eines Einspruchs ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache, wenn vor Erlass des Steuerbescheides keine Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG bestand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 160/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 15 38 |