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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 41/22 (BFH) |
§§: | GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1, GewStG § 7, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Kürzung, Immobilie, Organschaft |
Rechtsfrage: | Ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2833/21 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 21 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 41/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 15 68 |