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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 1/23 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 30, ErbStG § 31, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung |
| Rechtsfrage: | Bewirkt die beim Finanzamt eingegangene Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG oder erst die angeforderte und abgegebene Schenkungsteuererklärung nach § 31 ErbStG die Beendigung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3384/20 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.07.2025 |
| Erledigungs-Az: | I R 1/23 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 15 40 |