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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 3/23 (BFH)
§§: FGO § 41, GSA Fleisch § 2 Abs. 1, GSA Fleisch § 6 a, AEntG § 6 Abs. 9
Schlagwörter GSA Fleisch, Feststellung
Rechtsfrage: Kann die Frage, ob eine Firma einen Betrieb bzw. eine selbständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S.v. § 2 Abs. 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs. 9 AEntG unterhält im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden, in welcher mittels Zwischengerichtsbescheid die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses getroffen wird. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 17/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 04 30