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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 120/03 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1, LStDV § 2 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Gesamtsozialversicherung, Arbeitnehmeranteil |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 02.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1381/02 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1473 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 |
Erledigungs-Az: | VI B 120/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 82 |