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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 32/12 (BFH) |
| §§: | KN Unterpos. 3926 4000, KN Unterpos. 6810 9900 |
| Schlagwörter | Einreihung |
| Rechtsfrage: | Einreihung verschiedener Figuren und anderer Ziergegenstände (nachgebildete Totenschädel, Aschenbecher und Buchstützen), bestehend, bezogen auf das Gewicht, aus 60 % Calciumcarbonat (Kalk/Steinpulver) und 40 % Alkydharz (Kunstharz). Sind die Waren, - insbesondere im Hinblick auf den gewichtsmäßig überwiegenden Anteil an Steinpulver als "andere Waren aus Kunststein" in die Unterpos. 6810 99 00 oder - insbesondere im Hinblick auf die fehlende äußere Ähnlichkeit mit einem Naturstein und dem Umstand, dass Kunststoffe mit verschiedensten Füllstoffen vermischt werden und es sich bei Kalk um einen klassischen Füllstoff handelt, als "Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff" in die Unterpos. 3926 40 00 einzureihen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 17.01.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 27/10 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 67 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.08.2013 |
| Erledigungs-Az: | VII R 32/12 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |