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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/23 (BFH) |
§§: | EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, EStG § 25 Abs. 3, AO § 34 Abs. 3 |
Schlagwörter | Insolvenzverwalter, Antragsveranlagung, Unterschrift |
Rechtsfrage: | Hat ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2627/20 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 32 |