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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-556/22 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 108 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Vereinigtes Königreich, Großbritannien, Konzern, Finanzierung, Steuerbefreiung, Ausland, Beherrschung, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 8.6.2022 in den verbundenen Rechtssachen T-363/19 und T-456/19: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel zuzulassen; - die Nrn. 2 und 4 der Entscheidungsformel des angefochtenen Urteils aufzuheben; - den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären; und - der Kommission die Kosten des Rechtsmittels vor dem Gerichtshof und der Klage vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2022 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-363/19 und T-456/19 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 441 S. 8 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 14 54 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 19.09.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-555/22 P, C-556/22 P und C-564/22 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 03 03 |