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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 18/21 (BFH) |
§§: | EStG § 17, AO § 42, BewG § 200 Abs. 1 |
Schlagwörter | GmbH, Gesellschafter, Mitgesellschafter, Veräußerung, Wert, Rechtsmissbrauch, Vereinfachte Ertragswertverfahren, Steuerersparnis |
Rechtsfrage: | Ist die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH als rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO anzusehen, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem markanten Missverhältnis zum - vom Finanzamt - ermittelten Beteiligungswert steht (konkret: vereinbarter Veräußerungspreis für eine hälftige GmbH-Beteiligung = 12.500 EURO, Finanzamt bewertet den Anteil dagegen mit 747.423 EURO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1102/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2022 |
Erledigungs-Az: | IX R 18/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 01 21 |