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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 11/22 (BFH) |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 5 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Anteilsübertragung, Grundstück, Stiftung, Niederlande, Grunderwerbsteuer, Gesamthandsgemeinschaft, Grunderwerbsteuer-Befreiung |
| Rechtsfrage: | Unterliegt die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG? - Handelt es sich bei einer niederländischen Verwaltungsstiftung um eine Gesamthandsgemeinschaft nach deutschem Recht, sodass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG anzuwenden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 10.03.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 1945/19 GrE |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.07.2024 |
| Erledigungs-Az: | II R 11/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 18 75 |