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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/22 (BFH)
§§: AO § 145, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Gutschein, Zahlung, Zeitpunkt, Überschussrechnung, Ordnungsmäßigkeit
Rechtsfrage: In welchem Zeitpunkt ist bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Erlös zu erfassen, wenn der Kunde zur Bezahlung einen Gutschein hingibt, auf den der Gutscheinaussteller erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlung leistet? Setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Tagesendsummenbons (Z1-Bon) voraus, dass dort auch der Stand des Grand-Total-Speichers und die Höhe der Vortagesumsätze ausgedruckt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.04.2021
Vorinstanz/AZ: 12 K 93/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2023
Erledigungs-Az: X R 3/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 06 20