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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-697/22 P (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 108 |
| Schlagwörter | EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 14.9.2022 Rs T-603/19: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das EuG-Urteil in der Rechtssache T-603/19 vollständig aufzuheben; - ihren vor dem Gericht gestellten Anträgen aus den in der Rechtsmittelschrift dargelegten Gründen vollständig stattzugeben; und - die ihr im Verfahren vor dem EuG und dem EuGH entstandenen Kosten zuzüglich gesetzlicher Zinsen in vollem Umfang der Europäischen Kommission aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 14.09.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-603/19 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2023 Nr. C 15 S. 30 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 29.07.2024 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-697/22 P |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 12 79 |