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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/19 (BFH) |
§§: | GrEStG § 6 Abs. 1, GrEStG § 6 Abs. 3, GrEStG § 1 Abs. 2, FGO § 102 Satz 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Verwertungsbefugnis |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 und 3 GrEStG auf den Erwerb einer Verwertungsbefugnis anwendbar? - 2. Hat das FG seine Prüfungskompetenz i.S.d. § 102 Satz 1 FGO überschritten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1535/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 20 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 22/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 11 54 |