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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 10/19 (BFH) |
§§: | AO § 147 Abs. 1 Nr. 5, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vergnügungsteuer, Schätzung |
Rechtsfrage: | Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit - Schätzungsbefugnis: Gehören Statistikstreifen von Geldspielautomaten zu den Grundaufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6146/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2022 |
Erledigungs-Az: | II R 10/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 17 90 |