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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 5/22 (BFH)
§§: GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, GewStG § 4 Abs. 2, GG Art. 106 Abs. 6, GG Art. 28 Abs. 2, AO § 12
Schlagwörter Gewerbesteuerzerlegung, Windkraftanlage, Betriebsstätte, Gemeinde, Steueraufkommen, Rechtsverordnung
Rechtsfrage: Ist bei einer Gesellschaft, die auf gemeindefreiem Gebiet einen Offshore-Windpark betreibt, der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinde, in deren Gebiet die Geschäftsleitungsbetriebsstätte unterhalten wird, einerseits und das Bundesland, vor dessen Küste der Windpark liegt, andererseits zu zerlegen, ist also das Bundesland als "weitere hebeberechtigte Gemeinde" zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.01.2022
Vorinstanz/AZ: 8 K 100/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 11 35