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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 8/19 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, InsO § 134 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Gegenleistung, Insolvenz, Rückgewähr |
Rechtsfrage: | Schenkungsteuerfestsetzung: Zahlung an Insolvenzverwalter als erwerbsmindernde Gegenleistung? Ist es durch die Wertersatzleistung im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Rückgewähr nach § 134 Abs. 1 InsO zu einer "Herausgabe" i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gekommen, durch die die Steuer rückwirkend erloschen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 209/14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 8/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 73 |