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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/22 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 351 Abs. 1
Schlagwörter Wahlrecht, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Ermäßigung
Rechtsfrage: Kann ein gestellter Antrag auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einem später geänderten Grundlagenbescheid zurückgenommen werden, um das Wahlrecht in einem späteren Jahr auszuüben? Wirkt die Rücknahme des Antrags über den Änderungsrahmen des § 351 Abs. 1 AO hinaus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.03.2022
Vorinstanz/AZ: 15 K 1055/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 20 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2023
Erledigungs-Az: III R 25/22
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 68