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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/97
§§: EStG § 13, EStG § 17
Schlagwörter Liebhaberei, Landwirtschaft, Pferdezucht, Wesentliche Beteiligung, Aktie, Bezugsrecht, Anschaffungskosten, Veräußerungsgewinn, Substanzabspaltungstheorie
Rechtsfrage: 1. Sind die Verluste aus der Pferdezucht steuerlich zu berücksichtigen oder ist Liebhaberei gegeben? 2. Wie ist der Veräußerungsgewinn beim späteren Verkauf alter Aktien zu ermitteln, wenn bei einer früheren Kapitalerhöhung die Bezugsrechte zum Kauf junger Aktien (Kurs niedriger als der Börsenkurs der alten Aktien) genutzt wurden und sowohl alte wie neue Aktien zu einer wesentlichen Beteiligung gehörten? Ist beim Verkauf der alten Aktien von um Bezugsrechtsabschläge gekürzten Anschaffungskosten auszugehen (Substanzabspaltungstheorie/Gesamtwertmethode)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.12.1996
Vorinstanz/AZ: 9 K 5273/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.1999
Erledigungs-Az: IV R 27/97
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde eingelegt - BVerfG-Az.: 2 BvR 575/99 - erledigt durch BVerfG-Beschluss vom 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 07 22