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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 42/03
§§: EStG § 7 Abs. 5, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Darlehen, Dritter Förderungsweg, Sozialer Wohnungsbau, Zuschuss
Rechtsfrage: Darlehen nach dem Dritten Förderungsweg - Wie sind unter Auflagen bewilligte öffentliche Darlehen steuerrechtlich zu behandeln? Mindern Darlehen, die im Rahmen des sog. Dritten Förderungsweg unter Auflagen (Mietpreisbindung und Vermietung an einen berechtigten sozial schwachen Personenkreis für zehn Jahre) zum Bau eines Mehrfamilienhauses gewährt wurden, die Herstellungskosten und damit die Bemessungsgrundlage für die AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG oder handelt es sich wegen der zu erbringenden Gegenleistung (Vermietung bei Mietpreisbindung) um eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.03.2003
Vorinstanz/AZ: 8 K 3171/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2004
Erledigungs-Az: IX R 42/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache