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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 38/13 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 4 Satz 3, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Änderung
Rechtsfrage: Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids: Kann die Änderung eines Feststellungsbescheids, in dem ein Verlust aus Spekulationsgeschäften erhöht wird, nicht dazu führen, den - wegen der damals geltenden Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG 1990 - nicht gesondert festzustellenden Verlust aus Spekulationsgeschäften nachträglich aufgrund der geänderten Rechtslage zu berücksichtigen, zumal die bisherigen Bescheide bestandskräftig sind? Kann eine Änderung des Folgebescheids zur Einkommensteuer in diesem Fall nur im Umfang der Verlusterhöhung erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.06.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 2552/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2014
Erledigungs-Az: IX R 38/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 14 15