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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 7/23 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Bürgschaft, Kapitalforderung, Zinsen, Kapitaleinkünfte, Sonstige Einkünfte |
Rechtsfrage: | Führt eine vereinnahmte Bürgschaftsprovision aus der Verpfändung einer Kapitalforderung zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder § 22 Nr. 3 EStG? Erfüllen vereinnahmte Bereitstellungszinsen den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.12.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 592/20 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 06 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2024 |
Erledigungs-Az: | VIII R 7/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 01 77 |