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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/09 (BFH)
§§: EStG § 18, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Unfallversicherung, Betriebsvermögen, Betriebsausgabe, Prämie, Zuordnung
Rechtsfrage: Kann eine allgemeine Unfallversicherung allein wegen der Behandlung der Prämien als Betriebsausgaben zum (gewillkürten) Betriebsvermögen gezogen werden? - Divergenz zum BFH-Urteil vom 8.4.1964 VI 343/62 S (BStBl III 1964 S. 271), wonach über die Zuordnung zum Betriebsvermögen oder zum Lebensführungsbereich allein die Art des versicherten Risikos entscheidet ? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.12.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 2866/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1734
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 30 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.11.2011
Erledigungs-Az: VIII R 34/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 22