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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-665/19 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 19.6.2019 Rs T-353/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, die Nrn. 3 und 4 des Tenors des angefochtenen Urteils aufzuheben sowie Art. 3 Abs. 2 und den letzten Gedankenstrich von Art. 1 des Beschlusses der Kommission vom 1.10.2014 (berichtigt am 13.4.2015) über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 zugunsten des Nürburgrings für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Nrn. 3 und 4 des Tenors des angefochtenen Urteils aufzuheben und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-353/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 372 S. 23 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-665/19 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 16 39 |