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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 36/10 (BFH)
§§: EStG § 26 b, EStG § 26, GG Art. 3 Abs. 1, LPartG, EStG § 38 b
Schlagwörter Einkommensteuer, Zusammenveranlagung, Lebenspartner, Verfassung
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften über die Veranlagung von Ehegatten (§§ 26, 26 b EStG) analog auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anzuwenden? Verstößt die Nichteinbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in die Zusammenveranlagung gegen Art. 3 Abs. 1 GG bzw. werden dadurch europarechtliche Diskriminierungsverbote verletzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.04.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 380/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.10.2013
Erledigungs-Az: III R 36/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 36/10 ist durch Beschluss vom 15.11.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 ausgesetzt.- Erledigung der Hauptsache