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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-565/18 (EuGH)
§§: AEUV Art. 18, AEUV Art. 56, AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Wertpapier, Derivat, Finanzmarkt, Steuer, Abgabe, Italien
Rechtsfrage: Stehen die Art. 18, 56 und 63 AEUV einer nationale Regelung entgegen, die auf Finanztransaktionen unabhängig vom Sitzstaat der Finanzmarktakteure und des Vermittlers eine Abgabe erhebt, die auf den Vertragspartnern der Transaktion lastet und die einem festen Betrag entspricht, der pro Wertspanne der Geschäfte ansteigt und je nach der Art des gehandelten Instruments und des Vertragswerts variiert und deshalb geschuldet wird, weil die der Steuer unterliegenden Geschäfte den Handel mit einem Derivat zum Gegenstand haben, das auf einem Wertpapier basiert, das von einer Gesellschaft emittiert wird, die in dem Staat, der die Abgabe einführt, ansässig ist?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Regionale per la Lombardia (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 436 S. 24
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.04.2020
Erledigungs-Az: Rs C-565/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 06 90