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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-594/18 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3, Beschluss (EU) 2015/658
Schlagwörter EG, EU, Österreich, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Kernkraftwerk, Verhältnismäßigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Republik Österreich gegen das EuG-Urteil vom 12.7.2018 Rs T-356/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, 1. das Urteil des Gerichts vom 12.7.2018 in der Rechtssache T-356/15, Republik Österreich gegen Europäische Kommission, vollständig aufzuheben; - 2. dem erstinstanzlichen Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2015/658 der Europäischen Kommission vom 8.10.2014 über die vom Vereinigten Königreich geplante staatliche Beihilfe SA.34947 (2013/C) (ex 2013/N) zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C vollständig stattzugeben; - 3. der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 12.07.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-356/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.09.2020
Erledigungs-Az: Rs C-594/18 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 14 47