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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/22 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Haftung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Beteiligung, Werbungskosten, Abfluss, Verfügungsmacht |
Rechtsfrage: | 1. Führt die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Haftender für Gesellschaftsschulden zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S. des § 17 EStG? - 2. Ist der Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (bspw. durch Beschlagnahmung) über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut maßgeblich für die zeitliche Zurechnung von Ausgaben i.S. des § 11 Abs. 2 EStG als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1287/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 33 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 29/22 |