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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 12/00 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs 3, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Verjährung, Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Hat das FA kurz vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist einen rechtswidrigen Änderungsbescheid erlassen und sind ihm im anschließenden Einspruchsverfahren aber neue, eine Änderung des Bescheids rechtfertigende Tatsachen bekanntgeworden sind, darf es dann den rechtswidrigen Änderungsbescheid, nunmehr gestützt auf die erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist bekanntgewordenen neuen Tatsachen, aufrecht halten? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3121/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII R 12/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 79 |