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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 151/97 |
| §§: | AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Änderung, Grundlagenbescheid, Fehler |
| Rechtsfrage: | Ist die Korrektur eines bei der Auswertung eines Grundlagenbescheids unterlaufenen Fehlers möglich? |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 10.11.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 V 879/97 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 256 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.05.1998 |
| Erledigungs-Az: | IV B 151/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Beschlusses |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 19 63 |