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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 41/22 (BFH)
§§: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1, GewStG § 7, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e
Schlagwörter Gewerbesteuer, Kürzung, Immobilie, Organschaft
Rechtsfrage: Ist die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.09.2022
Vorinstanz/AZ: 9 K 2833/21 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 21 89