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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 15/21 (BFH) |
§§: | AStG § 1 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, OECD-MA Art. 9 Abs. 1 |
Schlagwörter | Teilwertabschreibung, Darlehen, Tochtergesellschaft, Fremdvergleich, Sicherung, Doppelbesteuerung, Sperrwirkung |
Rechtsfrage: | 1. Entfaltet Art. 9 Abs. 1 OECD-MA eine Sperrwirkung gegenüber der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des StVergAbG bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens einer inländischen Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft? - 2. Mit am 31.3.2021 veröffentlichtem Beschluss vom 4.3.2021 2 BvR 1161/19 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, das BFH-Urteil vom 27.2.2019 I R 73/16 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 15/21 geführt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2095/13 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 04 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.01.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 15/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: I R 73/16 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 10 00 |