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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 21/22 (BFH) |
§§: | DSGVO Art. 15, AO § 32 c |
Schlagwörter | Akteneinsicht, Datenschutzgrundverordnung, Bestandskraft, Ermessen |
Rechtsfrage: | Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 11127/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 07 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2024 |
Erledigungs-Az: | IX R 21/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: II R 12/22 - Revision teilweise begründet - insoweit Aufhebung des FG-Urteils und Abweisung der Klage - Revision teilweise unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 10 77 |