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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/22 (BFH) |
§§: | AO § 145, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Gutschein, Zahlung, Zeitpunkt, Überschussrechnung, Ordnungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | In welchem Zeitpunkt ist bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Erlös zu erfassen, wenn der Kunde zur Bezahlung einen Gutschein hingibt, auf den der Gutscheinaussteller erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlung leistet? Setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Tagesendsummenbons (Z1-Bon) voraus, dass dort auch der Stand des Grand-Total-Speichers und die Höhe der Vortagesumsätze ausgedruckt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 93/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2023 |
Erledigungs-Az: | X R 3/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 20 |