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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 45/22 (BFH) |
§§: | ErbStG § 14, AO § 356 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Mittelbare Grundstücksschenkung, Vorerwerb, Feststellungsbescheid, Grundlagenbescheid, Erbschaftsteuer, Änderungsmöglichkeit |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den zusätzlichen Erläuterungen in einem Erbschaftsteuerbescheid bzgl. der nicht gegebenen Einwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die festgestellten Grundbesitzwerte um eine fehlerhafte Belehrung i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, sodass der Erbschaftsteuerbescheid nicht in Bestandskraft erwachsen ist? Kann infolgedessen aufgrund eines geänderten Feststellungsbescheids für den Grundbesitz für Zwecke des Vorerwerbs auch die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2272/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 05 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 45/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |