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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/22 (BFH) |
§§: | EStG § 19, EStG § 18, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Preisgeld, Veranlassungszusammenhang, Dritter, Abgrenzung, Zeitlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Welche konkreten Abgrenzungsmerkmale sind für die Zuordnung von Preisgeldern zur Erwerbssphäre bzw. zur privaten Vermögenssphäre heranzuziehen (hier u.a.: hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen der Vereinnahmung eines Forschungspreisgeldes und dem Dienstverhältnis als Hochschulprofessor, da die Habilitation, für die das Preisgeld gezahlt wurde, für die berufliche Tätigkeit als Professor förderlich war)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1398/20 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 07 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 03 36 |