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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 5/22 (BFH) |
§§: | GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, GewStG § 4 Abs. 2, GG Art. 106 Abs. 6, GG Art. 28 Abs. 2, AO § 12 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerzerlegung, Windkraftanlage, Betriebsstätte, Gemeinde, Steueraufkommen, Rechtsverordnung |
Rechtsfrage: | Ist bei einer Gesellschaft, die auf gemeindefreiem Gebiet einen Offshore-Windpark betreibt, der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinde, in deren Gebiet die Geschäftsleitungsbetriebsstätte unterhalten wird, einerseits und das Bundesland, vor dessen Küste der Windpark liegt, andererseits zu zerlegen, ist also das Bundesland als "weitere hebeberechtigte Gemeinde" zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 100/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 5/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 14 |