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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-640/21 (EuGH)
§§: VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 173, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 174
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Zollanmeldung, Fehler, Berichtigung, Ware
Rechtsfrage: 1. Sind Art. 173 oder Art. 174 der VO (EU) Nr. 952/2013 anwendbar, wenn der Empfänger feststellt, dass mehr Waren vorhanden sind als in der ursprünglichen Zollanmeldung angegeben? - 2. Bezieht sich die Wendung "andere als die ursprünglich angemeldeten Waren" in Art. 173 der Verordnung Nr. 952/2013 auf andere Waren in quantitativer Hinsicht, in qualitativer Hinsicht oder in beiderlei Hinsicht? - 3. Steht dem Empfänger, wenn mehr Waren vorhanden sind als in der ursprünglichen Zollanmeldung angegeben, nach der Verordnung Nr. 952/2013 ein Verfahren zur Verfügung, das es ihm erlaubt, die Fehler zu berichtigen, ohne sich ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen auszusetzen?
Vorinstanz: Tribunalul Cluj (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 64 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.06.2023
Erledigungs-Az: Rs C-640/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 09 65