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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-758/21 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2015/1589 Art. 17
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Rückforderung, Verjährungsfrist
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 29.9.2021 in der Rechtssache T-448/18: Der Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das mit dem Rechtsmittel angegriffene Urteil aufzuheben; - die Art. 5 und 6 sowie die Art. 9, 10 und 11 des Beschlusses (EU) 2018/628 (angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerinnen betreffen oder, hilfsweise, die Rechtssache zur erneuten Prüfung an das Gericht zurückzuverweisen und - der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen für das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren in der Rechtssache T-448/18 vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 29.09.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-448/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 51 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 23.11.2023
Erledigungs-Az: Rs C-758/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 19 50