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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-641/21 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG, RL 2008/8/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Dienstleistung, Steuerhinterziehung
Rechtsfrage: Ist die Richtlinie 2006/112/EG i.d.F. der Richtlinie 2008/8/EG so auszulegen, dass die nationalen Behörden und Gerichte den Ort einer Dienstleistung, der formal nach dem geschriebenen Recht in dem anderen Mitgliedstaat, in welchem sich der Sitz des Leistungsempfängers befindet, liegt, als im Inland liegend anzusehen haben, wenn der leistungserbringende inländische Steuerpflichtige hätte wissen müssen, dass er sich durch die erbrachte Dienstleistung an einer im Rahmen einer Leistungskette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt?
Vorinstanz: BundesFG (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 51 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.10.2022
Erledigungs-Az: Rs C-641/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 83