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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 12/21 (BFH)
§§: EnergieStG § 57 Abs. 1, EnergieStG § 57 Abs. 4
Schlagwörter Steuerentlastung, Energiesteuer, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Begünstigter Zweck
Rechtsfrage: Energiesteuerentlastung für Biogasanlagen: Fallen das Beschicken einer Biogasanlage von eigenen und von Dritten überlassenen Substraten sowie der Transport von Gülle und Gärresten unter entlastungsfähige Arbeiten im Sinne des § 57 Abs. 1 EnergieStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.03.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 1004/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 19 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2021
Erledigungs-Az: VII R 12/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig