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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 25/22 (BFH) |
| §§: | EStG § 34 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 351 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Wahlrecht, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Ermäßigung |
| Rechtsfrage: | Kann ein gestellter Antrag auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einem später geänderten Grundlagenbescheid zurückgenommen werden, um das Wahlrecht in einem späteren Jahr auszuüben? Wirkt die Rücknahme des Antrags über den Änderungsrahmen des § 351 Abs. 1 AO hinaus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 09.03.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 1055/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 20 45 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.04.2023 |
| Erledigungs-Az: | III R 25/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 08 68 |