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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 12/07 (BFH) |
§§: | StBerG § 55 Abs. 2, StBerG § 53, GG Art. 12 |
Schlagwörter | Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennung, Widerruf, Bezeichnung |
Rechtsfrage: | Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Weiterführung des Namens des ausgeschiedenen Gesellschafters, weil durch dessen Widerruf der Bestellung als Steuerberater (wegen Vermögensverfalls) das Ansehen des Berufes gefährdet sei. - Liegt durch die Beibehaltung des Namens keine Irreführung über die berufliche Tätigkeit des in der Steuerberatungsgesellschaft weiterhin tätigen Namensgebers vor, weil dieser als vereidigter Buchprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist? (§ 56 Abs. 2 BOStB) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 410/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2008 |
Erledigungs-Az: | VII R 12/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 18 07 |