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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 217/16 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG 2002 § 22 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Aktien, Option, Wertpapier, Differenzausgleich, Termingeschäft, Spekulation, Vollrisikozertifikat |
Rechtsfrage: | Verfall von Knock-out-Produkten - Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte - Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 20/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2016 II S. 159 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 29 05 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2019 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 217/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |