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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 8/06
§§: UStG 1999 § 3 Abs. 1, UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 56
Schlagwörter Essen auf Rädern, ermäßigter Steuersatz, Lieferung, sonstige Leistung, Essen, Mahlzeiten, Tarif
Rechtsfrage: Handelt es sich um eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Essenslieferung i.S. von § 3 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn neben der Zubereitung der Lebensmittel, auch das Stellen und Spülen des Geschirrs hinzukommt oder liegt eine sonstige Leistung vor, die dem Regelsteuersatz unterliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.09.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 2250/02, 1 K 2253/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 05, SIS 06 19 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.06.2006
Erledigungs-Az: V R 8/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 48