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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 5/08 (BFH) |
§§: | UmwStG § 18 Abs. 4 Satz 3, EStG § 35 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Gewerbesteuermessbetrag, Ermäßigung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die rückwirkende Anwendung der durch das UntStFG eingeführten Regelung des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auf Veräußerungsvorgänge im Veranlagungszeitraum 2001 verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1375/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 5/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 22 52 |