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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 23/22 (BFH)
§§: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 10 a, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Gewerbesteuerpflicht, Beginn der Tätigkeit, Veräußerungsabsicht, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (hier: Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) bereits dann, wenn ihre (mehrheitlich beteiligte) Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies wirtschaftlich betrachtet der Veräußerung des einzigen Objekts der Gesellschaft gleichkommt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.09.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 10009/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 00 47