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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/22 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Mitarbeiterbeteiligung, Nichtselbständige Arbeit, Stille Beteiligung, Kapitaleinkünfte, Abgrenzung
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen (hier: aus stillen Beteiligungen) nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 01.04.2022
Vorinstanz/AZ: 5 K 1635/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 04 77