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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 5/22 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, FGO § 81 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Organschaft, Beweisaufnahme, Verfahrensmangel
Rechtsfrage: Zur Aussagekraft von beschlagnahmten Excel-Tabellen zu angeblich aufgeführten und nicht erfassten Fahrzeugankäufen und -verkäufen im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Liegt ein Verstoß des FG gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 81 Abs. 1 FGO vor? Hat das FG seine entscheidungserheblichen Feststellungen auf ein angebliches Beweismittel, das es nie gesehen bzw. einer Prüfung unterzogen hat, gestützt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.02.2022
Vorinstanz/AZ: 5 K 977/19 U, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 22 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.04.2023
Erledigungs-Az: V R 5/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 17