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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 21/12 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa |
Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Kapitalabfindung, Altersversorgung, Rentenbesteuerung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Im Streitjahr 2005 bezogene Renteneinnahmen nebst einer Einmalzahlung (Teilkapitalleistung) aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals "andere Leistungen"; Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung und den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1280/08 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 21/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zum Teil begründet - teilweise Aufhebung des FG-Urteils - Revision zum Teil unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 03 89 |