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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/22 (BFH)
§§: AO § 202 Abs. 1 Satz 3, AO § 118
Schlagwörter Betriebsprüfung, Verwaltungsakt, Mitteilung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.05.2022
Vorinstanz/AZ: 13 K 254/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 16 67