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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 50/21 (BFH) |
| §§: | GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 5 Abs. 3, InsO § 38 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückwirkung, Nachbehaltensfrist, Insolvenzforderung |
| Rechtsfrage: | Wie verhalten sich das Insolvenzrecht und das Steuerrecht zueinander, wenn es erst durch die Umsetzung des Insolvenzplans (anteilige Anteilsübertragung) zum (rückwirkenden) anteiligen Ausschluss des Befreiungstatbestands des § 5 Abs. 2 GrEStG durch § 5 Abs. 3 GrEStG kommt, welcher zur Begründung des Grunderwerbsteueranspruchs führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 12.08.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2335/19 GE, AO |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 00 10 |