Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 35/22 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, GewStG § 7 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 3, AEUV Art. 49
Schlagwörter Verlust, Betriebsstätte, Ausland, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Berücksichtigung finaler Verluste einer aufgegebenen EU-Betriebsstätte im Inland: 1. Befinden sich in- und ausländische Betriebsstätten hinsichtlich der Verlustberücksichtigung in einer vergleichbaren Situation im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten? - 2. Ist die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten während des Bestehens der ausländischen Betriebsstätte zur Verhinderung doppelter Verlustnutzung gerechtfertigt? Ist diese Nichtberücksichtigung aber unverhältnismäßig, wenn die Verluste im Ausland nicht mehr mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können (finale Verluste)? - 3. EuGH-Vorlage zur Vorabentscheidung mit Beschluss vom 6.11.2019 I R 32/18, über die der EuGH mit Urteil vom 22.9.2022 Rs C-538/20 (EU:C:2022:717) entschieden hat. Das Verfahren wird unter dem Az. I R 35/22 (I R 32/18) fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.09.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 385/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2023
Erledigungs-Az: I R 35/22
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: I R 32/18 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 06 49