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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 47/12 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 7, AO § 42 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Grundbesitzwert, Stiftung, Gutachten, Übliche Miete, Gestaltungsmissbrauch |
| Rechtsfrage: | Typisierende Bedarfsbewertung für mit Lebensmitteldiscountern bebaute Grundstücke - gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer: Antrag auf Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts laut Gutachten. Frage der Umgehung der Miete i.S.d. § 146 Abs. 2 BewG durch Vereinbarung einer marktüblichen Miete infolge der Herabsetzung der unternehmensgruppeninternen Miete vor Fertigstellung des streitigen und vermieteten Objekts. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 15.09.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 2154/09 F |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |