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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/22 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Selbstunterhalt, Krankenhaus |
Rechtsfrage: | Ist ein behindertes Kind, das aufgrund einer Behinderung rechtswidrige Taten ohne Schuld begangen hat und wegen dieser zunächst einstweilen und im Anschluss aufgrund eines Gerichtsurteils in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wegen der Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 181/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 00 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.01.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 42/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 31 |