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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-515/22 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Italien, Schifffahrt
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 18.5.2022 Rs T-601/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - 1. das Urteil des Gerichts vom 18.5.2022 in der Rechtssache T-601/20 aufzuheben, - 2. Art. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 des Beschlusses (EU) 2020/1411 der Kommission vom 2.3.2020 für nichtig zu erklären, - 3. hilfsweise zu Nr. 2, die Sache an eine andere Kammer des Gerichts zu verweisen, - 4. der Rechtsmittelgegnerin die Kosten aufzuerlegen
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 18.05.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-601/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 359 S. 57
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.02.2024
Erledigungs-Az: Rs C-515/22 P